C. 1. Gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 11. Januar 2022 erhob A. mit Eingabe vom 28. Januar 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgendem Antrag: Das Verwaltungsgericht soll den Entscheid der Gemeinde ablehnen und dem bestehenden Zaun zustimmen. 2. Der Gemeinderat X. beantragte in der Beschwerdeantwort vom 22. März 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. 3. Mit Verfügung vom 4. April 2022 wurde der Pächter von Parzelle Nr. aaa, B., zum Verfahren beigeladen. Innert der ihm angesetzten Frist reichte er keine Stellungnahme ein.