Die Anfechtung einer nichtigen Verfügung läuft im Entscheid über das Eintreten auf die autoritative Feststellung hinaus, dass eine nichtige Verfügung und damit eine Anordnung ohne Rechtswirksamkeit vorliegt. Die Anfechtung einer nichtigen Verfügung führt mithin zu einem Feststellungsentscheid (YVO HANGARTNER, Die Anfechtung nichtiger Verfügungen und von Scheinverfügungen, in: Aktuelle Juristische Praxis [AJP] 2003, S. 1054). Praxisgemäss ist daher im ordentlichen Rechtsmittelverfahren ein entsprechender Antrag zulässig (ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Zürich/St. Gallen 2020, Rz.