4. 4.1. Demgemäss ist die Beschwerde gutzuheissen. Der angefochtene Entscheid, mit welchem die Baubewilligung vom 25. Oktober 2021 geschützt wurde, ist aufzuheben. Entsprechend den gemachten Erwägungen wird zunächst das massgebende Terrain (Anhang 1 Ziffer 1.1 BauV) zu ermitteln sein. Ein Bauvorhaben wird anschliessend anhand dieses Geländeverlaufs zu planen sein.