Dabei kann es allenfalls weiterhelfen, anlässlich eines Augenscheins – evtl. unter Beizug einer Fachperson – im Gelände Referenzpunkte bzw. -höhen, -flächen oder -steigungen zu bestimmen, um ausgehend davon das massgebende Terrain zu ermitteln. Evtl. kann sich aber auch ein Gutachten aufdrängen, um die Lage und den Verlauf des massgebenden Terrains festzustellen und u.a. die Frage, ob ein Hang bzw. eine Hanglage vorliegt, schlüssig beurteilen zu können.