Sollte sich im Rahmen der Abklärungen ergeben, dass der natürlich gewachsene Geländeverlauf auf der Parzelle Nr. aaa anhand historischer Dokumente und Unterlagen nicht mehr festgestellt werden kann, ist vom natürlichen Geländeverlauf in der Umgebung auszugehen (siehe Wortlaut von Anhang 1 Ziffer 1.1 BauV). Dabei kann es allenfalls weiterhelfen, anlässlich eines Augenscheins – evtl. unter Beizug einer Fachperson – im Gelände Referenzpunkte bzw. -höhen, -flächen oder -steigungen zu bestimmen, um ausgehend davon das massgebende Terrain zu ermitteln.