machten Abklärungen helfen ebenfalls nicht weiter, da auch sie nur den aktuellen Terrainverlauf wiedergeben können und nicht den "natürlich gewachsenen Geländeverlauf" zu einem Zeitpunkt zeigen, als die Parzelle noch nicht bebaut und das Gelände noch nicht von Menschenhand verändert worden war. Da der auf der Parzelle Nr. aaa heute bestehende Bodenverlauf nicht dem im Sinne der IVHB massgebenden natürlich gewachsenen Geländeverlauf entspricht, muss der Verlauf des massgebenden Terrains eruiert werden.