Um den "natürlich gewachsenen Geländeverlauf" handelt es sich dabei jedoch offenkundig nicht. Mit den Höhenkurven des Nachführungsgeometers wurden vielmehr die aktuellen Verhältnisse aufgezeigt, d.h. der (altrechtlich relevant gewesene) gewachsene Terrainverlauf zum Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs.