Das Interkantonale Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe (IOHB) scheint dies erkannt zu haben, indem es in den IVHB-Erläu- terungen einfügte, Bauwilligen sollte von den Kantonen ein Verfahren zur Verfügung gestellt werden, mit dem sie vor der Ausarbeitung eines konkreten Bauprojekts den Verlauf des massgeblichen Terrains rechtsverbindlich klären können (IVHB-Erläuterungen, S. 2; GRIFFEL, a.a.O., S. 1231). Eine entsprechende Motion "Schaffung eines Verfahrens zur rechtsverbindlichen Festlegung des massgebenden Terrains nach IVHB (BauV)" wurde im Grossen Rat des Kantons Aargau am 13. September 2022 eingereicht und vom Regierungsrat am 23. November 2022 abschlägig beantwortet.