Die Eruierung des massgebenden Terrains ist in der Praxis oft mit Problemen verbunden, da es in vielen Fällen nicht oder kaum mehr möglich ist, den Geländeverlauf vor dem ersten menschlichen Eingriff festzustellen (zu den diesbezüglichen Mängeln der IVHB siehe auch GRIFFEL, a.a.O., S. 1231). Das Interkantonale Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe (IOHB) scheint dies erkannt zu haben, indem es in den IVHB-Erläu- terungen einfügte, Bauwilligen sollte von den Kantonen ein Verfahren zur Verfügung gestellt werden, mit dem sie vor der Ausarbeitung eines konkreten Bauprojekts den Verlauf des massgeblichen Terrains rechtsverbindlich klären können (IVHB-Erläuterungen, S. 2;