Damals seien noch keine Niveau-Aufnahmen gemacht worden. Entsprechend sei es vorliegend gar nicht möglich gewesen, das natürlich gewachsene Terrain anhand von alten Niveau-Aufnahmen zu ermitteln. Die Baubewilligungsbehörde sei deshalb zu Recht dazu übergegangen, das massgebende Terrain anhand der Höhenverhältnisse an den Grundstücksgrenzen und unter Berücksichtigung der Höhenkurven auf dem Umgebungsplan zu ermitteln. Dadurch habe sichergestellt werden können, dass die aktuelle Terraingestaltung rund um das bestehende Gebäude unberücksichtigt geblieben sei. Entsprechend habe auch die Vorinstanz festgehalten, dass ohne weiteres auf die genehmigten Baupläne abgestellt werden könne.