Vor Verwaltungsgericht hält die Vorinstanz an ihrer Beurteilung fest. Zudem weist sie darauf hin, die verwendeten AGIS-Daten seien im Internet frei zugänglich, weshalb deren Beizug den Verfahrensbeteiligten nicht mitgeteilt werden müsse. Die im angefochtenen Entscheid abgebildeten Querschnitte stammten aus dem AGIS SmartViewer, der zum Zeitpunkt des angefochtenen Entscheids öffentlich zugänglich gewesen sei, Ende Mai 2022 aber ausser Betrieb genommen und durch Online Karten ersetzt worden sei;