A. Vom 28. Juni bis 27. Juli 2021 legte der Gemeinderat Q. das Baugesuch des Konsortiums X (c/o D. GmbH) für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses mit Garage und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle auf der Parzelle Nr. aaa öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage erhob u.a. A. Einwendung. Mit Protokollauszug vom 25. Oktober 2021 wies der Gemeinderat die Einwendung bis auf einen Rügepunkt ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. B. Auf Beschwerde von A. hin fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 19. Mai 2022 folgenden Entscheid: