Er führt aus, beim Spielplatz auf der Parzelle Nr. eee handle es sich um einen Spielplatz einer bestehenden Arealüberbauung. Dieser Spielplatz befinde sich in einer Entfernung von ca. 130 m Luftlinie und einer Fusswegdistanz von ca. 250 m, welche aber auch über private Grundstücke verlaufe. Beim Spielplatz auf der Parzelle Nr. fff handle es sich um einen öffentlichen Spielplatz der Gemeinde, jener befinde sich in ca. 150 m Luftlinie und einer Fusswegdistanz von ca. 220 m.