3.2. Die Vorinstanz hielt fest, gemäss den Planunterlagen entspreche das Bauvorhaben den erwähnten Mindestvorgaben betreffend hindernisfreies Bauen nicht (angefochtener Entscheid, S. 6). Die Beschwerdegegner teilen diese Ansicht (Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 8). Die Beschwerdeführer wenden ein, beim strittigen Projekt sei auf die Einhaltung von Massnahmen für hindernisfreies Bauen gemäss Rücksprache und Bericht Procap geachtet worden. Die beiden Alterswohnungen im Erdge- - 12 -