Am Mehrfamiliencharakter ändert auch die Aussenansicht nichts. Die Vorinstanz wies zutreffend darauf hin, dass Mehrfamilienhäuser typischerweise eine für das ganze Gebäude gestaltete Umgebung mit gemeinsamen Anlagen aufweisen. Beim geplanten Projekt ist dies der Fall. So ist die Umgebungsgestaltung auf die Liegenschaft als Ganzes ausgerichtet; Einfamilienhäuser (und auch Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser) weisen dagegen typischerweise eine individuelle (Garten-)Gestaltung auf, die zum einzelnen Haus gehört und zur Ablesbarkeit des betreffenden Baukörpers beiträgt.