sind, und zwar so, wie es bei Mehrfamilienhäusern typischerweise der Fall ist. Bei Reiheneinfamilienhäusern und Doppeleinfamilienhäusern sind solche Nebenräume bzw. -flächen (Keller-, Hobby-, Technikräume etc.) typischerweise im Untergeschoss des betreffenden Reiheneinfamilienhauses bzw. der betreffenden Doppeleinfamilienhaushälfte selber angeordnet, und sie können innerhalb des eigenständigen bzw. selbstständigen Hauses bzw. Gebäudes auch direkt (über eine eigene Treppe oder einen eigenen Lift) erreicht werden.