Die in den Plänen der Wohngeschosse bezeichnete "Gebäudetrennwand Beton" muss für die Lifttüren entsprechend Öffnungen haben. Von der Funktion her ist der Lift vergleichbar mit einem gemeinsamen Treppenhaus, welches vom Untergeschoss bis auf die Attikageschossebene sämtliche vier Wohneinheiten und Stockwerke der Liegenschaft erschliesst. Die gebäudeinterne Erschliessung spricht insoweit klar für ein Mehrfamilienhaus und nicht für zwei eigenständige, selbstständige (aber zusammengebaute) Häuser bzw. Gebäude.