Hinzu komme die Aussenansicht des Hauses bzw. dessen optischer Eindruck, welcher beim Betrachter hervorgerufen werde, sowie die Umgebung. Einfamilienhäuser (und somit auch Doppeleinfamilienhäuser) würden eine typische, individuelle (Garten-)Gestaltung aufweisen, die zum einzelnen Haus gehöre und wesentlich zur Ablesbarkeit des jeweiligen Baukörpers beitrage. Mehrfamilienhäuser hätten dagegen typischerweise eine für das ganze Gebäude gestaltete Umgebung mit gemeinsamen Anlagen, wie dies im vorliegenden Projekt vorgesehen sei. Das strittige Bauvorhaben lasse somit wie schon das Vorgängerprojekt die massgebenden Voraussetzungen für Einfamilienhäuser noch immer vermissen.