88], act. 2). Die Wohnungen können über das Untergeschoss sowie über zwei Hauseingänge von Norden her (Erdgeschoss) erreicht werden. Im Innern der Liegenschaft soll ein gemeinsamer Lift, welcher sich (ausser im Untergeschoss) links und rechts öffnen lässt, zu den Eingangsbereichen der Wohnungen sowie den im westlichen und östlichen Teil des Gebäudes je separaten Treppenaufgängen führen. Im westlichen Teil der Liegenschaft ist das Untergeschoss mit dem Erdgeschoss zudem über eine Treppe verbunden, was im östlichen Teil nicht der Fall ist. Von aussen zeigt sich das Bauvor- -6-