II. 1. 1.1. Die 529 m2 grosse Parzelle Nr. bbb liegt in der Wohnzone W2 (Bauzonenplan der Gemeinde Q._____ vom ______). Die Wohnzone dient dem Wohnen; nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sowie Landwirtschaft sind zugelassen. Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhäuser, Reiheneinfamilienhäuser, Terrassenhäuser und Mehrfamilienhäuser mit bis fünf Wohnungen bestimmt (§ 12 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q._____ vom ______ [BNO]). Zulässig sind zwei Vollgeschosse und eine Gesamthöhe von 11 m, die Grenzabstände betragen 4 m (klein) und 8 m (gross) (§ 8 Abs. 1 BNO).