2. Sollte das Verwaltungsgericht zu einer anderen Schlussfolgerung als das BVURA gelangen und die Baute als MFH mit 4 Wohneinheiten bewilligen, sind die 15 % der anrechenbaren Geschossfläche als erforderliche Spielplatzfläche (§ 49 Abs. 2 BNO) auszuweisen und im Grundbuch als Dienstbarkeit sicher zu stellen. 4. Am 15. September 2022 erstatteten E._____ und D._____, C._____ und F._____ eine Beschwerdeantwort mit dem Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen und der Entscheid des DBVU vom 20. Mai 2022 sei vollumfänglich zu bestätigen.