2. Mit Beschwerdeantwort vom 8. August 2022 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge. 3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 29. August 2022: -4- 1. Der Gemeinderat stellt sich hinten den Ablehnenden Entscheid der Rechtsabteilung des BVU (BVURA.21.765 vom 20.05.2022).