1. Der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) vom 20. Mai 2022 (BVURA.21.765) sei unter Neuverlegung der Kostenfolgen aufzuheben. 2. Das im August 2021 eingereichte Baugesuch 2021-0060 sei in Gutheissung der Beschwerde zu bewilligen. Eventualiter sei das Verfahren in Gutheissung der Beschwerde zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner (zuzüglich Mehrwertsteuer).