2. Es wird festgestellt, dass das vorliegende Bauvorhaben auch mit der Projektänderung vom 10. Februar 2022 nicht bewilligungsfähig ist. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 374.–, insgesamt Fr. 3'374.–, werden A._____ und B._____ in solidarischer Haftung auferlegt.