Mit Entscheid vom 15. November 2021 wies der Gemeinderat die Sammeleinwendung ab, soweit ihr nicht im Sinne der Erwägungen entsprochen wurde. Gleichzeitig lehnte er das Baugesuch ab. B. 1. Gegen diesen Entscheid erhoben A._____ und B._____ Verwaltungsbeschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das BVU, Rechtsabteilung, entschied am 20. Mai 2022: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist.