A. Der Gemeinderat Q._____ legte vom 20. August bis zum 20. September 2021 das Baugesuch von A._____ (Grundeigentümer) und B._____ (Projektverfasser) für den Rückbau des Einfamilienhauses, Gebäude Nr. aaa, und den "Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit Einliegerwohnungen (3. Projekt)" auf der Parzelle Nr. bbb öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben erhoben u.a. C._____, E._____ und D._____, F._____ sowie G._____ und H._____ eine Sammeleinwendung, mit welcher sie die Abweisung des Baugesuchs beantragten.