II. 1. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt den Umbau sowie den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. C (J). Der Standort liegt in der Wohnzone W3. Der bestehende Mast mitsamt der bestehenden Antennenanlage soll abgebrochen und durch einen rund 12 m hohen Mast mit einer neuen, adaptiven Antennenanlage ersetzt werden. Das Bauprojekt umfasst 9 Sender, welche auf einer Höhe von ca. 40.00 bzw. 42.80 m über Terrain montiert werden sollen. Bei den drei Sendern Nrn.