1. Der Entscheid des Regierungsrats des Kantons Aargau Nr. 2022-000577 vom 11. Mai 2022 betreffend Aufhebung des Entscheids des Gemeinderats B. vom 15. März 2021 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei die Baubewilligung zu erteilen. -3- 2. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner in solidarischer Haftung.