3. Die A. AG und der Gemeinderat B. werden verpflichtet, D. und den Mitbeteiligten, alle B., die vor Regierungsrat entstandenen Parteikosten in der Höhe von Fr. 2'000.– je zur Hälfte, das heisst mit je Fr. 1'000.– (inklusive MwSt.), zu ersetzen. C. 1. Gegen den am 18. Mai 2022 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhob die A. AG am 16. Juni 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: