B. Auf Beschwerde von D., E., F., G., H. und I. hin fällte der Regierungsrat am 11. Mai 2022 folgenden Entscheid: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats B. vom 15. März 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Abklärung und zu einem neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Gemeinderat B. zurückgewiesen.