A. Am 18. September 2019 reichte die A. AG beim Gemeinderat B. ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanklage auf der Parzelle Nr. C. Am 11. März 2020 erteilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, bezüglich der kantonalen Prüfbelange die Zustimmung unter Auflagen. Während der öffentlichen Auflage erhoben D. und diverse weitere Personen (darunter u.a. E., F., G., H. und I.) Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Mit Beschluss vom 15. März 2021 wies der Gemeinderat B. die Einwendungen ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung unter Auflagen.