1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Familiengerichts G. vom 7. Juni 2022 aufgehoben und die Angelegenheit zur formgültigen Neubeurteilung bis 25. Juni 2022 an das Familiengericht G. zurückgewiesen. Sollte bis 25. Juni 2022 kein Entscheid des Familiengerichts erfolgt sein, ist die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben. 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. -7- Zustellung (vorab per SecureMail) an: die Beschwerdeführerin das Familiengericht G. die PDAG Beschwerde in Zivilsachen