Eine Strafanzeige ist die blosse Meldung einer möglichen Straftat bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die entsprechende Meldung durch eine Behörde stellt keine Verfügung dar (die Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird; vgl. Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; -8-