4. Die Vorinstanz ist auf die Verwaltungsbeschwerden nicht eingetreten. Im Ergebnis gelten die Beschwerdeführenden damit als unterliegend. Es ist jedoch unbestritten, dass dem Gemeinderat Verfahrensfehler vorzuwerfen sind: Mit Protokollauszug vom 11. Oktober 2021 hat dieser verfügt, dass die Beschwerdeführenden wegen Nichtbefolgens eines Zivilschutzaufgebotes angezeigt werden. Eine Strafanzeige ist die blosse Meldung einer möglichen Straftat bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.