3. Nachdem B. und A. am 7. September 2021 nicht zum Wiederholungskurs erschienen waren, wurden sie seitens der ZSO Unteres Fricktal um Stellungnahme ersucht. 4. Mit getrennten, aber inhaltlich identischen Eingaben vom 13. September 2021 nahmen B. und A. Stellung und begründeten ihr Fernbleiben mit nicht verschiebbaren Terminen für ihr Unternehmen (C. AG). 5. Die ZSO Unteres Fricktal beantragte daraufhin beim Gemeinderat Q., dass dieser B. und A. wegen des Nichteinrückens in den Zivilschutz bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg anzeige.