Zudem sei er als Halter eines Fahrzeugs Mercedes Benz GLE 350d registriert. Unter diesen Umständen sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer über ein monatliches Einkommen verfüge und sich ein Fahrzeug im oberen Preissegment leisten könne. Es sei nicht anzunehmen, dass Verfahrenskosten von Fr. 200.00 das finanzielle Weiterkommen des Beschwerdeführers ernsthaft in Bedrängnis bringen könnten. Daran änderten die geltend gemachten Schulden nichts, zumal sich der Beschwerdeführer weigere, seine aktuellen finanziellen Verhältnisse offenzulegen und diesbezügliche Belege einzureichen.