Das Bezirksgericht (Familiengericht) T. habe ihm und seiner Ex-Frau im Urteil vom 10. Juni 2020 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Schliesslich habe die Vorinstanz auf sein LinkedIn-Profil Bezug genommen, was nicht aussagekräftig sei. Er sei seit mehreren Monaten arbeitsunfähig. -4-