Entscheid der Gerichte Kanton Aargau, Generalsekretariat, vom 24. Januar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A. zog am 5. Februar 2020 seine Beschwerde im Verfahren XBE.2020.2 der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts zurück. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 11. Februar 2020 wurde das Verfahren abgeschrieben und wurden A. reduzierte Kosten von Fr. 200.00 auferlegt. Diese Verfahrenskosten sind bei der Obergerichtskasse offen.