Beschwerdebeilage 3; ergänzende Beschwerdebeilage 4), ist nicht einzusehen, inwiefern er derzeit andere Verkehrsteilnehmende im Vergleich zu den übrigen Fahrzeugführenden in erhöhtem Masse gefährden könnte. Entsprechend besteht kein Grund, ihm den Führerausweis vorsorglich zu entziehen, weshalb ihm dieser umgehend auszuhändigen ist.