Unklar bleibt dabei insbesondere, wie lange der Ausscheidungsprozess des allenfalls noch im Fettgewebe eingelagerten THC unter Berücksichtigung des am 4. Oktober 2021 aufgenommenen Trainings beim Beschwerdeführer konkret gedauert und ob der – möglicherweise währenddessen betriebene – Konsum von CBD den Ausscheidungsvorgang gegebenenfalls beeinflusst hat. Das Strassenverkehrsamt hat im vorliegenden Fall bisher und trotz der nicht gänzlich unberechtigten Einwände des Beschwerdeführers darauf verzichtet, den konkreten - 13 -