THC freigesetzt worden sei und zur positiven THC-COOH-Urinanalyse geführt habe. In den Akten finden sich dazu entsprechende Nachweise, wonach der Beschwerdeführer vom 4. Oktober 2021 bis am 4. November 2021 14 Trainingseinheiten im Sport Center B. absolvierte und zusätzlich ab dem 18. Oktober 2021 bis 28. November 2021 zehnmal im Fitness-Cen- ter der C. AG in Q. trainierte (Akten Strassenverkehrsamt, act. 108 und 113). Es ist daher davon auszugehen, dass er ab dem 4. Oktober 2021 bis zur Abnahme der auf THC-COOH positiv ausgefallenen Urinprobe am 5. November 2021 einer intensiveren sportlichen Betätigung nachging.