3.3. Der Beschwerdeführer stellt sich dagegen sinngemäss auf den Standpunkt, er sei seit der Anordnung der Auflage per Dezember 2020 bis zum heutigen Tag abstinent. Das Ergebnis der Urinprobe vom 5. November 2021 werde daher bestritten. Er habe im Oktober 2021 begonnen, intensiv Sport zu treiben. Der damit verbundene Fettabbau könnte dazu geführt haben, dass das noch im Körperfett eingelagerte THC freigesetzt worden sei und zur THC-COOH-positiven Urinprobe geführt habe. Es sei somit nicht erwiesen, dass er gegen die Auflage verstossen habe.