Dabei könne entgegen der Annahme des Beschwerdeführers ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis der am 5. November 2021 entnommenen Urinprobe auf einen Fettabbau durch intensives körperliches Training mit Gewichtsverlust zurückzuführen sei. Die Vorinstanz verweist dazu auf einen medizinischen Bericht des IRM vom 5. November 2021, welchen das Strassenverkehrsamt in einem ähnlich gelagerten Fall zum Thema Verstoffwechselung von THC im menschlichen Körper kürzlich eingeholt habe.