Im Anschluss an die rechtskräftige Verfügung vom 14. Dezember 2020 erwiesen sich zwei Proben des Beschwerdeführers als positiv. Bei der Probe vom 4. Januar 2021 wurde in der Bestätigungsanalyse lediglich Cannabidiol (CBD) nachgewiesen, auf das Stoffwechselprodukt THC-COOH verlief die Analyse negativ. Bei der Probe vom 9. Dezember 2021 konnte jedoch neben CBD auch das Stoffwechselprodukt THC-COOH in der Konzentration von 68 µg/L nachgewiesen werden (vgl. Laborresultate Bestätigungsanalyse vom 10. Dezember 2021).