Während beim Sicherungsentzug nach Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG sorgfältigen verkehrsmedizinischen Abklärungen grosse Bedeutung zukommt, rechtfertigt die Nichteinhaltung einer mit der Wiedererteilung des Führerausweises verknüpften Bedingung den erneuten Entzug des Ausweises, ohne dass zuvor noch einmal verkehrsmedizinische Abklärungen hinsichtlich der Fahreignung notwendig wären (Urteile des Bundesgerichts 1C_26/2011 vom 25. Juli 2011, Erw. 4.1; 1C_147/2018 vom 5. Oktober 2018, Erw. 6.1). 3. 3.1. Das DVI ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen (angefochtener Entscheid, Erw. II/2):