Bei der Prüfung einer allfälligen Auflagenmissachtung gemäss Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 5 SVG ist entscheidend, ob die Auflagen substanziell verletzt wurden, d.h. ob infolge Art und -8- Umfang der Verletzung(en) ein erneuter Entzug des Führerausweises im Lichte des Verhältnismässigkeitsprinzips angezeigt ist (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2011.270 vom 7. Dezember 2011, Erw. II/6.3).