 Einhaltung einer Betäubungsmittelabstinenz  Nachweis einer sechsmonatigen Betäubungsmittelabstinenz o mittels mindestens 1 Kopfhaaranalyse auf Opiate, Kokain, Methadon und Amphetamin, o mittels mindestens 7 Urinproben auf Cannabis verteilt auf 6 Monate, o [Kontrollstelle] o [Modalitäten der Kontrollen]  Erneute verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung nach Vorliegen des Abstinenznachweises, welche die Fahreignung bejaht.  Weitere Abklärungen bleiben vorbehalten. 4. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.