3. Das Administrativmassnahmeverfahren gegen den Beschwerdeführer sei folgen- und kostenlos einzustellen. 4. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer. 5. Aufgrund der Ausübung des rechtlichen Gehörs durch A. ersetzte das Strassenverkehrsamt die Verfügung vom 14. Dezember 2021 durch die Verfügung vom 19. Januar 2022 mit dem folgenden, im Wesentlichen gleichlautenden Inhalt: 1. Diese Verfügung ersetzt diejenige vom 14. Dezember 2021. 2. A. wird der Führerausweis auf Probe entzogen.