Somit sei die Abstinenzauflage missachtet worden. Gemäss dem verkehrsmedizinischen Gutachten vom 20. November 2020 müsse deshalb von einer relevanten Kontrollminderung ausgegangen werden, weshalb der Führerausweis zu entziehen sei. 3. Am 24. Dezember 2021 liess A. eine Stellungnahme an das Strassenverkehrsamt einreichen. 4. Mit Beschwerde vom 14. Januar 2022 liess A. beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) folgende Anträge stellen: -3- 1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 14.12.2021 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei der Führerausweis umgehend wieder zu erteilen.