Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dem Betroffenen sei die Bewilligung zur Anmeldung zur Führerprüfung mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 unter der Auflage einer einjährigen Betäubungsmittelabstinenz erteilt worden. Dabei sei die Urinprobe vom 5. November 2021 positiv auf Cannabinoide ausgefallen. Laut Bestätigungsanalyse vom 10. Dezember 2021 seien THC-COOH (Stoffwechselprodukt von Tetrahydrocannabinol [THC]) und damit eine vorgängige Aufnahme von THC, dem psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis, und zudem CBD nachgewiesen worden. Somit sei die Abstinenzauflage missachtet worden.